Mitglied im Förderverein kann jede natürliche Person werden, die sich den Zwecken des Vereins verbunden fühlt. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende möglich und erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand.
Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag beträgt 18,- €. Er wird jährlich im Februar im Einzugsverfahren erhoben. Die Beiträge können natürlich steuerlich geltend gemacht werden, da unsere Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wurde.
Zusätzlich sind natürlich auch einmalige oder regelmäßige Spenden auf das Konto des Fördervereins möglich. Bei höheren Beträgen, die einer Spendenbescheinigung bedürfen, erhalten Sie diese automatisch, wenn Sie Ihre Adresse im Verwendungszweck mit angeben. In anderen Fällen (i.d.R. bis 100 Euro) reicht ein Kontoauszug als steuerlicher Nachweis.
Neuapostolische Kirche